Deprecated: Creation of dynamic property Timer::$mode is deprecated in /mnt/web003/b2/76/51985376/htdocs/pixtacy/index.php on line 130 Deprecated: Creation of dynamic property Timer::$last is deprecated in /mnt/web003/b2/76/51985376/htdocs/pixtacy/index.php on line 130 Deprecated: Creation of dynamic property Timer::$total is deprecated in /mnt/web003/b2/76/51985376/htdocs/pixtacy/index.php on line 130 Deprecated: Creation of dynamic property Timer::$starttime is deprecated in /mnt/web003/b2/76/51985376/htdocs/pixtacy/index.php on line 130 Deprecated: Creation of dynamic property Timer::$mode is deprecated in /mnt/web003/b2/76/51985376/htdocs/pixtacy/index.php on line 130 Deprecated: Creation of dynamic property Timer::$last is deprecated in /mnt/web003/b2/76/51985376/htdocs/pixtacy/index.php on line 130 Deprecated: Creation of dynamic property Timer::$total is deprecated in /mnt/web003/b2/76/51985376/htdocs/pixtacy/index.php on line 130 AGB | Fotografie Andrea Göppel
Bildsuche: los

AGB Fotografie Andrea Göppel

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia, Positive, Papierbilder, Still Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, Dateien, usw.)

II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung und Veröffentlichung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber der Lichtbilder genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadensersatzforderung.
7. Die Negative / Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative / Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Honorare/Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt. Auftretende Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind im Pauschalangebot enthalten und somit vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Für die Herstellung diverser Portraitfotografien kann auch ein Paketpreis als Berechnungsgrundlage dienen.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, von ihm aufbewahrte Dateien nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrages zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
5. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

V. Nutzungsrechte/Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe ist nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Die Fotografin willigt ein, dass der Auftraggeber die Lichtbildnisse innerhalb des privaten Gebrauchs auch bei Sozialen Netzwerken veröffentlichen darf. Eine eindeutige Namensnennung der Urheberin „Fotografie Andrea Göppel“ ist jedoch zwingend erforderlich.
3. Der Auftraggeber willigt ein, dass Fotografie Andrea Göppel die erstellten Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten und in Sozialen Netzwerken vornehmen darf.
4. Fotografie Andrea Göppel darf die Lichtbilder auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Für eine Verwendung darüber hinaus erfolgt es nur in Absprache mit dem Auftraggeber.
Speziell bei Hochzeiten/Reportagen von Veranstaltungen: Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die teilnehmenden Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Fotografie Andrea Göppel von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

VI. Leistungsstörung/Ausfallhonorar
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie/Bildbearbeitung
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
6. Für die Datenspeicherung werden USB-Sticks oder CD-R verwendet, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten an einem Computer entstehen, wird kein Ersatz geleistet.

IX. Vertragsstrafe/Schadenersatz
Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Fotografie Andrea Göppel erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.


AGB aktualisiert am  01.08.2017